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SUPER

Lkw-Klassen

Klasse C1

  • nur mit Klasse B 
  • ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg, aber nicht mehr als 7500 Kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg).

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 wird längstens für 5 Jahre erteilt anschließend erfolgt erneute ärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten. 

Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.

schwarzer Lkw

Klasse C1E

  • nur mit Klasse C1
  • beinhaltet BE

Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug...     

  • ... der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 Kg nicht übersteigt.
  • .... der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 Kg nicht übersteigt.

Klasse C

  • beinhaltet C1

  • nur mit Klasse B

  • ab 21 Jahre - mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Berufe ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg).

Die Fahrerlaubnis der Klasse C wird längstens für 5 Jahre erteilt anschließend erfolgt erneute ärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten. 

Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.

schwarzer Lkw

Klasse CE

  • beinhaltet BE, C1E, T
  • nur mit Führerscheinklasse C
  • ab 21 Jahre -mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Berufe ab 18 Jahre

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 Kg bestehen. 
Die Fahrerlaubnis der Klasse C wird längstens für 5 Jahre erteilt anschließend erfolgt erneute ärztliche Untersuchung und Augenärztliches Gutachten. 

Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig.

Mit Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbarer Berufe ab 18 Jahre.