Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger und einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
*Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (B78) handelt es sich um eine Fahrerlaubnisklasse ohne Kupplungspedal (Automatik).
**NEU Ab dem 01.04.2021 gibt es die Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 197 (Führerschein B197). Damit wird die Möglichkeit geschaffen (unter bestimmten Voraussetzungen), die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten.